Teilnahmebedingungen

Volkshochschule Büchen-Gudow e.V.
Leiterin: Uta Ehlers

Geschäftsstelle:
Schulzentrum Büchen
Schulweg 1
Eingang F1, Raum F102 (Parterre links)
21514 Büchen

Postanschrift: Postfach 1150, 21510 Büchen

Ansprechpartnerinnen: Uta Ehlers (Leitung), Tel. 04155 / 2608
Ute Kruckow (Geschäftsführung), Tel. 04155 / 3551
(Anmeldung und Kursbetreuung Büchen), Sandra Porath, Tel. 04542 / 9839003, (Kursbetreuung Gudow)

E-Mail: info@vhs-buechen-gudow.de
Internet: www.vhs-buechen-gudow.de

Bürozeit: mittwochs von 18.15 bis 19.45 Uhr (außer in den Ferien) Tel. 04155/3550 während der Bürozeit

Bankverbindung: Kreissparkasse Büchen IBAN: DE93 2305 2750 0002 0022 56     BIC: NOLADE21RZB

Zahlung: – bis spätestens zum zweiten Kursabend in bar oder per Überweisung (Nachweis durch Überweisungsträger oder Kto.-Auszug erforderlich.)
 – bei Wochenendveranstaltungen per SEPA-Lastschrift (der Einzug erfolgt fünf Tage vor Kursbeginn)

Ermäßigung: 20 % für Mitglieder und Ehepaare, die den Kurs gemeinsam besuchen, 50 % auf Antrag für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sowie für Inhaber einer Juleika. (Familienmitgliedschaften möglich!)

Anmeldung: Durch Eintrag in die Kursliste am ersten Kursabend bzw. während der Vorbesprechung. Bei Wochenendveranstaltungen verbindliche schriftliche Anmeldung. Bezahlung der Kursgebühr im Voraus.

Abmeldungen: In der Geschäftsstelle bis zur 2. Unterrichtsstunde kostenfrei. Bei späteren Abmeldungen ist die Gebühr voll zu entrichten. Bei Wochenendveranstaltungen bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bei der VHS-Geschäftsstelle.

Spenden zur Finanzierung von Sprachkursen und Lehrmaterial für Flüchtlinge: Die VHS freut sich über finanzielle Unterstützung, um auch weiterhin Flüchtlingen einen ersten sprachlichen Schritt in ein neues Leben finanzieren zu können. Eine Spendenbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

Es gilt außerdem für die meisten Volkshochschulen:

Es erfolgt seitens der VHS keine schriftliche oder telefonische Bestätigung! Sie werden in der Regel nur benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt oder bereits belegt ist. Kurse können nur stattfinden bei mindestens 8 Teilnehmern; wird diese Mindestteilnehmerzahl unterschritten, erhöht sich die Kursgebühr entsprechend. Bei einigen Kursen entstehen Materialkosten, wie auch Kosten für die Benutzung von Maschinen. Diese Kosten werden zusätzlich zu den Hörergebühren erhoben. Eine evtl. Rückzahlung der Gebühr kann nur erfolgen, wenn Kurse von der VHS abgesetzt wurden.

Die VHS kann keinerlei Haftung übernehmen, namentlich auch nicht für Unfälle auf Wegen, Exkursionen, in Gebäuden und Hörsälen sowie für Gesundheitsschäden oder Verluste und Beschädigungen von Kleidungsstücken und Fahrzeugen. Die Teilnehmer der VHS-Veranstaltungen sind gegen Unfall- und Haftpflichtschäden seitens der VHS im allgemeinen nicht versichert. Vor dem Besuch bestimmter Kurse der Gesundheitsbildung klären Sie bitte mit Ihrem Hausarzt, ob eine Teilnahme für Sie in Frage kommt.

In den schleswig-holsteinischen Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.

Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in den Schulen nicht gestattet ist. Bei diesen Teilnahmebedingungen handelt es sich um eine vereinfachte und verkürzte Fassung. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre VHS.

Werden Sie Mitglied Ihrer Volkshochschule!

Die Volkshochschulen gewähren ihren Mitgliedern in der Regel Ermäßigungen für die meisten Kurse. Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte bei den VHS-Leiterinnen und VHS-Leitern.